LED-Lampen egal welcher Form, werden in der Kategorie Gasentladungslampen gesammelt und gehören daher zu den Problemstoffen.
Leuchtstoffröhren sind meist stabförmig. Sie enthalten neben Quecksilber unterschiedliche Gase und müssen ebenfalls bei der Problemstoffsammlung abgegeben werden.
Energiesparlampen werden ebenso aufgrund des Quecksilbergehalts über die Problemstoffsammlung entsorgt.
ACHTUNG bei zerbrochenen Energiesparlampen und Leuchtstofföhren: Den Raum lüften und die Splitter vorsichtig einsammeln. Nicht kehren oder saugen und nicht mit bloßen Händen berühren, da die Quecksilberdämpfe giftig sind.
Alte Glühbirnen und Halogenlampen dürfen hingegen im Restmüll entsorgt werden, da sie keine gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Substanzen beinhalten. Sie gehören aber keinesfalls in die Verpackungsglas- oder Metallverpackungssammlung.
Händler, die Problemstoffe wie Leuchtstoffröhren, LED- oder, Energiesparlampen verkaufen, müssen diese jederzeit wieder kostenlos zurücknehmen. Ebenso können Sie diese Gegenstände im ASZ/WSZ Ihrer Gemeinde abgeben.