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GVA Baden

Rechts­grundlagen

Elektronische Amtstafel
  • Hier können Sie den Voranschlag 2025 herunterladen.
  • Hier können Sie den Rechnungsabschluss 2024 herunterladen.
Hinweis für Beschwerden

Die Gebühr ist auf das Konto des Finanzamtes Österreich (IBAN: AT83 0100 0000 0550 4109, BIC: BUNDATWW) zu entrichten. Als Verwendungszweck ist das Beschwerdeverfahren (Geschäftszahl des Bescheides) anzugeben.

Bei elektronischer Überweisung der Beschwerdegebühr mit der “Finanzamtszahlung” ist als Empfänger das Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel (IBAN wie zuvor) anzugeben oder auszuwählen. Weiters sind die Steuernummer/Abgabenkontonummer 109999102, die Abgabenart “EEE-Beschwerdegebühr”, das Datum des Bescheides als Zeitraum und der Betrag anzugeben.

Der Eingabe ist – als Nachweis der Entrichtung der Gebühr – der Zahlungsbeleg oder ein Ausdruck über die erfolgte Erteilung einer Zahlungsanweisung anzuschließen. Für jede gebührenpflichtige Eingabe ist vom Beschwerdeführer (Antragsteller) ein gesonderter Beleg vorzulegen.

Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS 2)

Hier können Sie die aktuelle Informationssicherheitspolitik des GVA Baden einsehen.

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